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Häufige Fragen

Antworten für Unternehmen und Arbeitsuchende, die sich für eine geförderte Weiterbildung interessieren.

Anbieter und Unterricht

Wer führt die Weiterbildung durch, und wie ist der Anbieter zugelassen?

Ein Bildungsträger, der nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zugelassen ist. Die Trägerzulassung hat die DEKRA geprüft, dazu hat jede Weiterbildung eine eigene Maßnahmenzulassung.

Der Bildungsträger ist zugleich Anbieter dieser Seiten. Name und Anschrift stehen im Impressum.

Lernen die Teilnehmer allein auf einer Plattform, oder unterrichtet ein Dozent live?

Ein Dozent unterrichtet live, in festen Gruppen. Er ist im virtuellen Klassenzimmer dabei, Rückfragen gehen jederzeit, und die Teilnehmer arbeiten im Unterricht an eigenen Aufgaben. Der Unterricht wird nicht als Video aufgezeichnet. Unterlagen und Übungen stehen zusätzlich rund um die Uhr im Lernportal bereit.

Läuft der Unterricht über Zoom, über Teams oder über eine Plattform ohne Kamera?

Über Zoom. Den Link zum Unterrichtsraum finden die Teilnehmer in ihrem Lernportal. Eine eingeschaltete Kamera ist erwünscht, Pflicht ist sie nicht.

Gibt es feste Unterrichtszeiten, oder werden sie mit dem Unternehmen abgestimmt?

Die Zeiten sind fest und gelten für die ganze Gruppe, sie werden nicht je Betrieb abgestimmt. Wählen lässt sich die Form, soweit die Weiterbildung sie anbietet. Vollzeit: Montag bis Freitag ab 8 Uhr, in der Regel bis 16 Uhr. Teilzeit: Montag bis Freitag vormittags von 8 bis 12 Uhr oder nachmittags von 13 bis 17 Uhr.

Nicht jede Weiterbildung gibt es in beiden Formen und zu beiden Tageszeiten; welche Form es gibt, steht auf den Kursseiten. In Teilzeit bleibt der Mitarbeiter die übrige Arbeitszeit im Betrieb.

Kann man sich das Angebot vorher ansehen?

Auf den Seiten dieses Angebots gibt es kurze Videos: je eines zum Bildungsgutschein und zum Qualifizierungschancengesetz, dazu ein Einstiegsvideo auf den Kursseiten. Alles Weitere klären Sie in einem persönlichen Gespräch: welche Weiterbildung passt, wie der Unterricht abläuft und wie die Förderung beantragt wird.

Welche Unterlagen gibt es zum Anbieter, zur Zulassung und zu den Dozenten?

Inhalte, Umfang und Unterrichtsformen jeder Weiterbildung stehen auf den Kursseiten. Die Zulassung nach AZAV ist durch Zertifikate der DEKRA belegt, für den Bildungsträger und für jede einzelne Weiterbildung. Unterrichtet wird in festen Gruppen mit festen Dozenten. Welche Unterlagen Sie darüber hinaus brauchen, etwa für den Förderantrag, klären wir im persönlichen Gespräch.

Förderung, Kosten und Ablauf

Wie werden Beschäftigte gefördert, und wer stellt den Antrag?

Beschäftigte fördert die Agentur für Arbeit nach dem Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III). Den Antrag stellt der Arbeitgeber bei der Agentur für Arbeit, und zwar vor Beginn der Weiterbildung. Wir bereiten ihn mit Ihnen vor.

Bei Betrieben unter 50 Beschäftigten übernimmt die Agentur bis zu 100 Prozent der Lehrgangskosten. Dazu kommt ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt von bis zu 90 Prozent, mit Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung zur Weiterbildung bis zu 96 Prozent des Bruttoentgelts der Ausfallstunden, ausgezahlt an den Arbeitgeber. Größere Betriebe erhalten geringere Sätze.

Die Förderung ist eine Ermessensleistung. Über Bewilligung und Höhe entscheidet die Agentur für Arbeit im Einzelfall, ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Wie läuft die Förderung für Arbeitsuchende?

Arbeitsuchende und Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis absehbar endet, können über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit gefördert werden. Anlaufstelle ist Ihre Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter. Über die Ausgabe des Gutscheins entscheidet die Agentur im Einzelfall, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Der Gutschein muss vor dem ersten Kurstag vorliegen.

Wir sagen Ihnen im Gespräch, welcher Kurs passt und was Sie bei Ihrem Termin ansprechen. Eine Vermittlung in Arbeit kann nicht garantiert werden.

Was kostet die Weiterbildung?

Wer mit Bildungsgutschein teilnimmt, hat bei bewilligtem Gutschein keine Lehrgangskosten. Bei der Förderung für Beschäftigte übernimmt die Agentur für Arbeit je nach Betriebsgröße bis zu 100 Prozent der Lehrgangskosten, einen verbleibenden Anteil trägt der Arbeitgeber. Über Bewilligung und Höhe entscheidet die Agentur für Arbeit im Einzelfall.

Welchen Abschluss gibt es?

Am Ende steht eine eigene Praxisarbeit mit Präsentation. Zum Abschluss gibt es ein Zertifikat des Bildungsträgers über den vollen Umfang der Weiterbildung mit Kompetenznachweis, dazu ein Portfolio aus den eigenen Projekten.

Wie lange dauert eine Weiterbildung?

Je nach Weiterbildung und Form zwischen 6 und 29 Wochen. Die Dauer jedes Kurses steht auf den Kursseiten. Fallen Feiertage in den Kurs, verlängert er sich um diese Tage, der Unterrichtsumfang bleibt vollständig.

Welche Technik und welche Vorkenntnisse brauchen die Teilnehmer?

Einen Rechner mit Kamera, Mikrofon und stabiler Internetverbindung. Die Zugänge zu Lernportal, Unterrichtsraum und Werkzeugen stellt der Bildungsträger, ein privates Abonnement oder eine Kreditkarte ist nicht nötig. Programmierkenntnisse braucht niemand, und für den Einstieg ohne digitale Vorkenntnisse gibt es einen eigenen Kurs.

Fragen? Telefon (030) 70 01 44 60 18 · Mail iy6018@weiterbildungen.online

Stand 14.10.2026